Volksbegehren für einen effizienten Landtag

XXL-Landtag verhindern

Wir sammeln Unterschriften für einen effizienten Landtag! Aufgrund von sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandaten hat der Landtag von Baden-Württemberg derzeit 154 statt regulär 120 Abgeordnete. Mit dem neuen Zweistimmenwahlrecht könnten es noch mehr werden, wenn Parteien mehr Wahlkreise gewinnen als ihnen im Verhältnis des landesweiten Wahlergebnisses zustehen.

Wir finden, dass eine Vergrößerung des Landtags seine Arbeitsfähigkeit nicht verbessert und unnötige Kosten verursacht.

Deshalb schlagen wir vor, nur noch 38 statt 70 Wahlkreise zu bilden. So ließe sich die Größe des Landtags bei 120 Abgeordneten stabilisieren. Die Wahlkreise sollen exakt so zugeschnitten werden wie die Wahlkreise zur Bundestagswahl. Das ist einfach und effizient. Die FDP/DVP-Fraktion hat dazu im Landtag bereits eine Initiative eingebracht, fand damit aber leider keine Mehrheit.

Deswegen möchten wir nun ein Volksbegehren zu dieser Frage auf den Weg bringen, um die Entscheidung in die Hände der Bürgerinnen und Bürger zu legen.


Der Weg zum erfolgreichen Volksbegehren
  1. Für die Zulassung müssen wir zunächst landesweit 10.000 Unterschriften sammeln. Das wollen wir bis Juni schaffen. Das Innenministerium prüft dann unsere Initiative. Unterschriftsberechtigt ist, wer in Baden-Württemberg wohnt, mindestens 16 Jahre alt ist und die deutsche Staatsbürgerschaft hat.
  2. Für das Volksbegehren müssen wir dann landesweit ca. 800.000 Unterschriften sammeln. Der konkrete Zeitrahmen steht noch nicht fest, wird aber voraussichtlich im Frühjahr 2024 liegen. Dann muss der Landtag sich mit unserem Gesetzentwurf befassen und darüber abstimmen.
  3. Wenn der Landtag den Gesetzentwurf ablehnt, wird eine Volksabstimmung durchgeführt. Dort müssen mindestens 20% der Stimmberechtigten zustimmen und es muss mehr Ja- als Nein-Stimmen geben.

So machen Sie mit

Informieren
Im Mai organisieren wir eine digitale Auftaktveranstaltung und mehrere Infostände in der Freiburger Innenstadt. Schauen Sie vorbei, sprechen Sie uns an! Wir geben gerne Auskunft. 🤗

Unterschreiben
Kommen Sie einfach zu einem unserer Infostände. Dort liegen alle Informationen und Unterschriftenlisten aus.
Sie können den Gesetzentwurf und die Datenschutzhinweise auch online einsehen. Die Unterschriftenliste können Sie ebenfalls herunterladen, selber ausdrucken und unterschreiben. Beachten Sie dabei bitte auch die nachfolgenden Hinweise. Eine digitale Unterstützung ist leider rechtlich noch nicht zulässig.

Unterschriften sammeln
Sie dürfen sehr gerne auch selber weitere Unterschriften sammeln. Sprechen Sie Verwandte, Freundinnen und Freunde, Kolleginnen und Kollegen darauf an. Wichtig:

  • Drucken Sie den Gesetzentwurf, die Datenschutzhinweise und mehrere Exemplare der Unterschriftenliste aus. Vor der Unterschrift muss man die Möglichkeit haben, sich darüber zu informieren.
  • Unterschriftsberechtigt ist nur, wer in Baden-Württemberg wohnt, mindestens 16 Jahre alt ist und die deutsche Staatsbürgerschaft hat. Alle Listen werden dazu in den örtlichen Rathäusern nochmal überprüft.
  • Sammeln Sie auf einer Liste möglichst nur Unterschriften von Bewohnerinnen und Bewohnern desselben Ortes. Verwenden Sie verschiedene Listen für verschiedene Orte, auch wenn Zeilen leer bleiben. Das erleichtert die Prüfung der Unterschriften.
  • Jede eingetragene Person muss persönlich und handschriftlich unterschreiben. Es darf nicht „im Auftrag“ einer anderen Person unterschrieben werden. Alle Felder des Formulars müssen vollständig und gut lesbar ausgefüllt sein. Es darf jedoch keine zusätzlichen Anmerkungen oder Ergänzungen geben und keine Streichungen!
  • Bringen Sie die Listen zu einem unserer Infostände, werfen Sie sie in unseren Briefkasten oder schicken Sie sie uns per Post (FDP Freiburg, Kaiser-Joseph-Straße 216, 79098 Freiburg). Kopien, Faxe und elektronische Scans sind ungültig. Wir brauchen die Originale.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!