Grundstücksverkäufe zulassen

Die Stadt darf gemäß eines Gemeinderatsbeschlusses grundsätzlich keine Grundstücke mehr verkaufen; es darf für städtische Grundstücke - außer für Gewerbe - nur noch Erbpachtverträge geben.

Das halten wir für grundlegend falsch. Erbpacht soll dort als soziales Instrument zum Einsatz kommen, wo es aufgrund der Rahmenbedingungen Bauwilligen nicht möglich ist, ein Grundstück selbst zu erwerben. Aber gerade für junge Familien wollen wir wieder die Möglichkeit eröffnen, dauerhafte eigene Werte zu schaffen, die sie innerhalb ihrer Familie an ihre nachfolgenden Generationen weitergeben können. Das Recht auf privates Eigentum, sowie private finanzielle Stabilität und Sicherheit sind für uns wichtig. Eine groß angelegte Überführung von Immobilien und Grundstücken in Staatseigentum oder - hart formuliert - eine Enteignung der Bevölkerung lehnen wir ab. Auch im Rahmen der Finanzierung ist der Besitz von Grund und Boden oft eine Voraussetzung, um überhaupt eine Immobilie errichten zu können. Hier darf der Staat nicht dazwischen gehen, um eigene haushaltspolitische Interessen gegen die Bevölkerung durchzusetzen.

Falsch war es auch, bei isolierten Grundstücken ohne jegliche städtebauliche Relevanz auf eine Veräußerung zu verzichten. Hier hat sich auch die Stadt als unzuverlässig erwiesen, weil sie bereits erteilte Zusagen über eine Veräußerung an Erwerbende zurückgezogen hat. So etwas schwächt das Vertrauen der Bevölkerung in die Verwaltung und die demokratischen Institutionen.

Eine Ausschließlichkeit von Erbpacht lehnen wir daher ab; wir wollen Grundstücksverkäufe grundsätzlich wieder zulassen. Unbenommen davon kann es im Rahmen von städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen und einer aktiven Liegenschaftspolitik richtig sein, von Seiten der Stadt Grundstücke zu erwerben mit dem Ziel, sie möglichst schnell einer Bebauung zuzuführen.